Das Schiedsamt ist eine gesetzlich vorgesehene Einrichtung, bei der speziell ausgebildete und vereidigte Ehrenamtliche – Schiedspersonen – helfen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Statt vor Gericht zu ziehen, können (und müssen in manchen Fällen) die Parteien versuchen, den Konflikt mit Schiedsleuten zu lösen.

„Das gemeindliche Schiedswesen in Deutschland dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten.“ (Wikipedia)
„Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine historisch gewachsene ehrenamtliche und vor allem bürgernahe, mediative Einrichtung zur Erhaltung und Wahrung des Rechtsfriedens zwischen streitigen Parteien; ihre friedenstiftende Tätigkeit hat sich in unserem demokratisch und rechtsstaatlich orientierten Gemeinwesen bewährt.“ (BDS Notizen, Heft 8, 3/2022)
In Dortmund obliegt die Fach- und Dienstaufsicht dem Präsidenten des Amtsgerichts Dortmund. Kostenträger ist das Rechtsamt der Stadt Dortmund.
Wichtig zu wissen
- Das Schiedsamt ist keine Gerichtsbarkeit, Schiedsleute sprechen keine Urteile.
- Wir versuchen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden.
- Die Einigung vor dem Schiedsamt hat die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs und ist bindend. Vergleiche verjähren erst nach 30 Jahren.
- Das Schiedsamt arbeitet ehrenamtlich und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Die Verfahrenskosten sind in der Regel gering.
Typische Fälle / Sachliche Zuständigkeit
- Nachbarschaftsstreitigkeiten (Lärm, Hecken, Zäune, Bäume etc.)
- Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Sachbeschädigung (Privatklagesachen)
- Zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringem Streitwert
Schiedspersonen schlichten also in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gehören auch vermögensrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
In den sogenannten Privatklagesachen (Straftaten) ist der Gang zum Schiedsamt vorgeschrieben, bevor eine Privatklage vor Gericht erhoben werden kann. Hierzu gehören beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Wenn die Staatsanwaltschaft des öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung verneint, können Schiedspersonen helfen.
Örtliche Zuständigkeit / Die richtige Schiedsperson finden
Neben der sachlichen Zuständigkeit müssen Schiedspersonen auch örtlich zuständig sein! Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Bezirk, in dem die Gegenpartei (!) ihren Wohnsitz hat. Bei Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverhältnissen ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk sich die Räumlichkeiten befinden.
Das Rechtsamt der Stadt Dortmund stellt ein Straßenverzeichnis als PDF-Datei zur Verfügung. Hier müssen Sie das Haus suchen, in dem die Gegenpartei gemeldet ist. Achtung: Für manche Straßen sind – je nach Lage des Hauses – unterschiedliche Schiedspersonen zuständig.

In der PDF-Datei finden Sie die Rufnummer der für Ihr Anliegen zuständigen Schiedsperson. Es empfiehlt sich, dort anzurufen – und zu klären, ob die Schiedsperson auch sachlich für Sie zuständig ist.