Ehrenamtlich tätige Schiedsmänner und Schiedsfrauen führen Schlichtungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durch. Zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gehören z.B. vermögensrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
In den sogenannten Privatklagesachen (Straftaten) ist der Gang zum Schiedsamt vorgeschrieben, bevor eine Privatklage vor Gericht erhoben werden kann. Hierzu gehören beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Neben der sachlichen Zuständigkeit müssen Schiedspersonen auch örtlich zuständig sein! Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Bezirk, in dem die Gegenpartei (!!!) ihren Wohnsitz hat. Bei Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverhältnissen ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk sich die Räumlichkeiten befinden.
Auf der Internetseite der Stadt Dortmund, im Bereich des Rechtsamtes gibt es einen Bereich rund ums Schiedsamt. Im FAQ-Bereich sollten Sie die Frage „Wo erfahre ich, welche Schiedsperson örtlich zuständig ist?“ öffnen. Neuerdings ist dort eine interaktive Karte verlinkt (roter Pfeil). Die Schiedsamtsbezirke in Dortmund sind mit den Schiedsleuten und ihren Vertretern dort direkt zu finden. Alternativ finden Sie dort auch ein Straßenverzeichnis als PDF-Datei (blauer Pfeil). Hier müssen Sie das Haus suchen, in dem die Gegenpartei gemeldet ist. Achtung: Für manche Straßen sind – je nach Lage des Hauses – unterschiedliche Schiedspersonen zuständig!

Sowohl in der PDF-Datei als auch auf der interaktiven Karte finden Sie die Rufnummer der für Ihr Anliegen zuständigen Schiedsperson. Es empfiehlt sich, dort anzurufen – und zu klären, ob die Schiedsperson auch sachlich für Sie zuständig ist.
